Valorenversicherung

Valorenversicherung
Transportversicherung für  Valoren (Wertgegenstände).
- Solange sich die Valoren sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer amtlichen Stelle befinden, haftet der Versicherer für die Gefahren des Transports, sofern sie nicht ausdrücklich in den  Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Bei Transporten, die der Versicherte selbst begleitet, besteht nur Schutz gegen bestimmte Gefahren, wie Transportmittelunfall, Diebstahl oder Raub.
- Versicherungswert ist der volle Wert der Valoren, der zur Sicherung gegen Kursschwankungen erhöht werden kann.
- Empfehlenswert ist eine  Generalpolice, doch gibt es auch Einzelversicherungen. Bei der Verwendung müssen umfangreiche Versand- und Verpackungsvorschriften (z.B. Siegelzwang) sowie Sendungs- und Tagesmaxima (Höchstsummen) beachtet werden, die sich nach Versandart, Ländergruppe und Art der Valoren richten. Höherwertige Sendungen sind dem Empfänger anzuzeigen.
- Die Prämien richten sich nach dem Versicherungsobjekt, der Beförderungsart sowie dem Bestimmungsort des Transports.
- Vgl. auch  Wertsachenversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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