- Valorenversicherung
- ⇡ Transportversicherung für ⇡ Valoren (Wertgegenstände).- Solange sich die Valoren sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer amtlichen Stelle befinden, haftet der Versicherer für die Gefahren des Transports, sofern sie nicht ausdrücklich in den ⇡ Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Bei Transporten, die der Versicherte selbst begleitet, besteht nur Schutz gegen bestimmte Gefahren, wie Transportmittelunfall, Diebstahl oder Raub.- Versicherungswert ist der volle Wert der Valoren, der zur Sicherung gegen Kursschwankungen erhöht werden kann.- Empfehlenswert ist eine ⇡ Generalpolice, doch gibt es auch Einzelversicherungen. Bei der Verwendung müssen umfangreiche Versand- und Verpackungsvorschriften (z.B. Siegelzwang) sowie Sendungs- und Tagesmaxima (Höchstsummen) beachtet werden, die sich nach Versandart, Ländergruppe und Art der Valoren richten. Höherwertige Sendungen sind dem Empfänger anzuzeigen.- Die Prämien richten sich nach dem Versicherungsobjekt, der Beförderungsart sowie dem Bestimmungsort des Transports.- Vgl. auch ⇡ Wertsachenversicherung.
Lexikon der Economics. 2013.